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Teilnahme und Bewerbung

Ein stilisierter Schreibblock und ein Stift.

Am Wettbewerb können Kommunen, öffentliche oder private Träger beziehungsweise Einrichtungen, Vereine, Gruppen, Unternehmen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die als Projektträger, Auftraggeber oder Initiatoren aktiv sind und deren Wettbewerbsbeitrag örtlichen und inhaltlichen Bezug zu Sachsen aufweist.

Teilnahmebedingungen

Die Beiträge sollen eine der folgenden Kategorien zuzuordnen sein:

  • Miteinander in Sachsen generationsübergreifende Projekte, die Gemeinschaft und Zusammenhalt fördern
  • Füreinander in Sachsen Projekte und Ideen, in denen eine Generation sich für eine andere einsetzt
  • Zukunftsfreude in Sachsen wegweisende Projekte und Ideen für ein gutes Zusammenleben der
    Generationen im Sachsen von Morgen

Der eingereichte Beitrag muss zum Zeitpunkt der Bewerbung umgesetzt oder aktiv mit Leben erfüllt sein.

Zugelassen sind Beiträge zu:

  • Vorhaben zum Miteinander der Generationen und/oder zur gegenseitigen Unterstützung
  • Begegnungsräumen für Generationen im engeren wie im weiteren Sinne
  • der Förderung der Kooperation zwischen den Generationen
  • generationenübergreifenden Projekten
  • in Gang gesetzten Prozessen zum Dialog zwischen den Generationen, die sich bereits im gemeinschaftlichen Handeln etabliert haben
  • Vorhaben zum Leben von Generationengerechtigkeit
  • Vorhaben für eine zukunftsorientierte, generationengerechte Gestaltung von Lebensräumen
  • Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Generationen.

Vollständig ausgefüllte Bewerbungen können bis zum 30. November 2023 bequem per E-Mail an generationenpreis@sk.sachsen.de eingereicht werden oder auf dem Postweg an die Sächsische Staatskanzlei (Sächsische Staatskanzlei, Referat 23 A, – Generationenpreis 2024 –, 01095 Dresden) geschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

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